Verifizierungsrichtlinie für PinPilot
Stand: Juli 2026
1. Zweck der Verifizierung
Die Verifizierung dient dazu, die Qualität der auf PinPilot veröffentlichten Informationen zu erhöhen und Missbrauch zu verhindern.
Sie soll sicherstellen, dass Benutzerkonten und Unternehmenseinträge von den jeweiligen Personen oder Unternehmen selbst verwaltet werden.
Eine Verifizierung stellt keine besondere Auszeichnung oder Empfehlung durch PinPilot dar.
2. Verifizierung von Nutzerkonten
Die Registrierung erfolgt zunächst über die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse. Zur Aktivierung des Benutzerkontos erhält der Nutzer eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.
Erst nach erfolgreicher Bestätigung kann das Benutzerkonto genutzt werden.
3. Verifizierung von Unternehmen
Unternehmen registrieren sich ebenfalls mit einer gültigen E-Mail-Adresse. Zur Aktivierung wird eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink versendet.
Der Betreiber von PinPilot kann zusätzliche Informationen anfordern, wenn Zweifel an der Berechtigung bestehen, einen Unternehmenseintrag zu verwalten.
4. Zusätzliche Identitätsprüfung
In begründeten Fällen kann PinPilot weitere Nachweise verlangen, um die Identität eines Nutzers oder die Berechtigung zur Verwaltung eines Unternehmenseintrags zu überprüfen.
Hierzu kann insbesondere die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines vergleichbaren amtlichen Ausweisdokuments erforderlich sein. Die übermittelten Nachweise werden ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet.
5. Entzug der Verifizierung
PinPilot kann eine Verifizierung widerrufen oder ein Benutzerkonto sperren, wenn insbesondere
- falsche Angaben gemacht wurden,
- der Verdacht auf einen Fake-Account besteht,
- die Identität nicht bestätigt werden kann,
- oder gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wurde.
6. Kein Anspruch auf Verifizierung
Es besteht kein Anspruch auf eine Verifizierung.
PinPilot entscheidet nach eigenem Ermessen über die Durchführung oder den Widerruf einer Verifizierung.
7. Änderungen
PinPilot behält sich vor, diese Verifizierungsrichtlinie anzupassen, wenn technische, organisatorische oder rechtliche Änderungen dies erforderlich machen.
Stand: Juli 2026
